Archiv für November 2008

Ausführverbot für Hunde geht weiter

Samstag, 29. November 2008

Tierheim-Prozess: Richter lehnt eine Entscheidung im Eilverfahren ab – Klägerin reagiert enttäuscht

Es gibt keine Notwendigkeit, eine Entscheidung im Eilverfahren – per einstweilige Verfügung – zu treffen. Diese Auffassung hat am Donnerstag 27. Nov. 2008 Jürgen Lingenfelder am Amtsgericht Neustadt gegenüber einem klagenden Mitglied des Tierschutzvereins vertreten.

    
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Gegenstand der Verhandlung war der Entzug der Erlaubnis zum Hundeausführen, den Tierheimleiter Werner Bösel gegen eine Frau nach einem Beißvorfall am 9. September 2008 ausgesprochen hatte. Dem Richterspruch folgt nun eine schriftliche Begründung Lingenfelder sagte zu der „spektulären Entscheidung“ dass kein Anspruch auf ein Eilverfahren vorliege. Erst in einem Hauptverfahren ließen sich die verschiedenen Standpunkte abwägen.

Allerdings ließ er anklingen, dass sich für die rund 700 Mitglieder des Vereins kein Verfügungsanspruch ableiten lassen könne, Tiere auszuführen. Dies wäre rein Organisatorisch nicht nachvollziehbar. Die beschränkte Kapazität an Hunden ließe dies nicht zu. Außerdem müsse den Verantwortlichen des Vereins ein Ermessensspielraum eingeräumt werden, zumal auch weitere genannte Vorfälle in eine Entscheidung einfließen könnten.

Die Klägerin reagierte enttäuscht. Sie möchte die schriftliche Begründung abwarten, bevor sie sich weiter zum Verfahren äußert. Ob sie ein Hauptverfahren anstrebt, ließ sie offen. Wird sie keine weitere Klage einreichen, bleibt für sie das Ausführverbot bestehen.

Birgit Bollenbach Rechtsvertreterin des Tierschutzvereins sagte: „Mit diesem Ergebnis habe ich gerechnet, möchte aber zunächst die schriftliche Begründung und das weitere Vorgehen der Klägerin abwarten, bevor ich ausführlich dazu Stellung nehme.“

Wie bereits berichtet, wirft Bösel der Frau vor, einen Beißvorfall vom 9. September nicht gemeldet zu haben. Seine Mandantin habe sich nichts vorzuwerfen, meinte indes deren Anwalt am ersten Verhandlungstag (13. Nov. 08) „Es gab keine Ausweichmöglichkeit, als sich das Tier von dem absteigenden Radfahrer bedroht fühlte. Ich hielt den Hund ganz kurz, aber der Mann kam zu nah“, so die Hundeführerin damals. Sie gibt an, die Tierpflegerinnen von dem Vorfall informiert und sich auch um die Versorgung des Radfahrers gekümmert zu haben.

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Mit Baby und Hund Stressfreies Leben

Samstag, 22. November 2008

Die Ankunft eines Babys ist für eine Familie ein spannendes Ereignis! Doch wie soll man sich verhalten, wenn ein Hund in der Familie lebt?

Von Vorteil ist, dass man bereits lange vor der Ankunft des Babys darüber Bescheid weiß. So kann die Zeit der Schwangerschaft genutzt werden, um den Hund auf den Familienzuwachs vorzubereiten. In der Regel gibt es ein Kinderzimmer, ansonsten wird das Baby oft in der ersten Zeit bei den Eltern im Schlafzimmer schlafen. Für den Hund sollten Kinderzimmer oder Schlafecke des Babys tabu sein. So kann das Kind später in Ruhe spielen und die Mutter braucht sich keine Sorgen zu machen, dass Kind und Hund in eine Auseinandersetzung geraten. Vielleicht ist das Zimmer zurzeit noch Arbeitszimmer? Dann fangen Sie an, es zu tabuisieren, sobald Sie von der Ankunft des Babys wissen, also mindestens ein gutes halbes Jahr vor der Geburt! Lassen Sie den Hund nicht mehr in das Zimmer, wenn Sie sich dort aufhalten, und sonst bleibt die Tür fest verschlossen.

Für das Baby benötigen Sie einiges an Zubehör! Schaffen Sie sich alles so früh wie möglich an und stellen es in der Wohnung an die dafür vorgesehenen Orte. Das Körbchen Ihres Hundes muss vielleicht der Babywippe weichen? Verändern Sie Dinge nicht erst kurz vor dem Einzug des Babys, denn dann könnte Ihr Hund das nachteilig mit dem Baby in Verbindung bringen. Außerdem können Sie den Umgang mit den Gegenständen in Zusammenhang mit Ihrem Hund üben, z.B. beim Spaziergang mit Hund an der Leine und Kinderwagen in der Hand. Und wenn der Kinderwagen ins Wanken gerät, weil Ihr Hund an der Leine zu anderen Hunden hinzieht, ist dies jetzt noch nicht so schlimm. Sie haben noch Zeit genug, alles zu üben!

Ihr Hund wird in der ersten Zeit nach der Geburt vermutlich auch weniger Aufmerksamkeit bekommen. Fangen Sie jetzt schon damit an, Ihren Hund öfter einmal zu ignorieren. Denn wenn Ihr Baby schreit und Sie es versorgen müssen, können Sie sich nicht um einen nach Aufmerksamkeit heischenden Hund kümmern! Um das zu trainieren können Sie sich eine Babypuppe besorgen. Natürlich weiß Ihr Hund, dass die Puppe kein menschliches Wesen ist, wenn Sie sich aber intensiv mit ihr beschäftigen, Ihren Hund dabei ignorieren und nicht an die Puppe heranlassen, haben Sie schon einmal eine Vorstellung davon, wie er sich später einmal mit dem Baby verhalten wird. Legen Sie sich ruhig einmal auf die Krabbeldecke im Wohnzimmer und spielen Sie mit der Puppe. Wenn Ihr Hund neugierig herankommt, schicken Sie ihn weg! Die Decke ist für ihn tabu!

ANFANGS IST DAS BABY TABU Es macht auch Sinn, dass sich in den letzten vier Wochen Herrchen vermehrt um das vierbeinige Rudelmitglied kümmert. Zwar hat Frauchen durch den Mutterschutzurlaub meistens mehr Zeit, doch zeigt die Erfahrung, dass die Nerven einer Mutter in der Zeit nach der Geburt mehr als belastet sind. Dann wird vor allem Herrchen sich um den Hund kümmern, die Mutter ist mit anderen Dingen beschäftigt. Hat sie sich aber in den Wochen vor der Geburt viel mit dem Hund beschäftigt, ist dieser Einschnitt für den Hund sehr groß. Wenn es so weit ist, kommen von allen Seiten Ratschläge:

Man soll dem Hund eine vom Baby benutzte Windel mitbringen und ins Körbchen legen. Und wenn das Baby dann da ist, soll man es dem Hund einmal vor die Nase halten und überall abschlecken lassen! Was kann man von solchen Tipps halten? Wenn man sich das Verhalten einer Hündin nach der Geburt ansieht, stellt man fest, dass diese sich vollkommen anders verhält. Sie lässt in der Regel keinen anderen Hund, nicht einmal den Vater der Welpen, an diese heran. In den ersten zwei Wochen ist ausschließlich sie für die Versorgung der Welpen zuständig! Lassen Sie daher den Hund in den ersten zwei Wochen nicht an das Baby heran - auch unter gesundheitlichen Aspekten für das Baby! Wenn Sie nach dieser Zeit feststellen, dass Ihr Hund das Baby gar nicht mehr so spannend findet, können Sie ihn ruhig auch einmal schnuppern lassen! Was soll aber ein Hund denken, der eine Windel in den Korb gelegt bekommt? So wie die Mutter die Welpen versorgt, indem sie deren Kot und Um aufleckt, kann dies beim Hund dazu führen, dass er sich für das Baby zuständig fühlt. Die Folge davon ist dann oft, dass er anfängt, das Baby vor anderen Hunden und Menschen zu verteidigen und niemanden mehr an den Kinderwagen heranlässt!

Hund allein zu Haus

Montag, 17. November 2008

Manche Hunde können nicht einmal wenige Minuten lang alleine bleiben, während andere durchaus mehrere Stunden gelassen in ihrem Körbchen liegen und auf die Rückkehr ihres Menschen warten. Woran liegt dies nun und was kann man dagegen tun?

Es gibt zwei unterschiedliche Ursachen dafür, dass Hunde nicht alleine bleiben können. Zum einen gibt es Hunde mit Trennungsangst, zum anderen Hunde, die einen Kontrollverlust erleiden. Hunde mit Trennungsangst haben tatsächlich Angst davor alleine zu bleiben, Hunde mit Kontrollverlust können es nicht ertragen, dass ihr Mensch alleine da draußen ist, ohne dass sie auf ihn aufpassen können.

Hunde mit Trennungsangst zerstören in der Regel selten das Mobiliar. Sie sitzen stundenlang jaulend und winselnd vor der Tür, durch die ihr Mensch verschwunden ist. Oft findet man Kratzspuren an Tür oder Tapete. Diese Hunde bellen selten, vielmehr heulen sie. Das dient dazu, die Rudelmitglieder zurückzurufen bzw. auf sich selbst aufmerksam zu machen! Diese Hunde kommen in beschwichtigender Körpersprache angelaufen, wenn der Mensch zurückkommt. Mit angelegten Ohren klettern sie erleichtert an ihm hoch oder betteln um Aufmerksamkeit. Man kann sie meistens auch nirgendwo anders alleine lassen. Ist jedoch ein Hundesitter im Haus, der dem Hund bekannt ist, gibt es häufig keine Probleme. Auf Spaziergängen entfernen sich diese Hunde in der Regel nicht weit von ihren Menschen. Das bedeutet natürlich aber nicht, dass nicht auch einmal ein Hase gejagt werden kann.

HUNDE MIT KONTROLLVERLUST
Im Gegensatz dazu zerstören Hunde mit Kontrollverlust oft das Mobiliar, sie beißen Löcher in Sofas, zerkauen Tischkanten oder die Hausschuhe des Menschen, der sich entfernt hat. Der Hund ist verärgert, dass Herrchen oder Frauchen die Frechheit besessen hat, ihn nicht mitzunehmen. Solche Hunde verhalten sich auch sonst sehr kontrollierend, stehen oft ihrem Menschen im Weg und begrenzen diesen, wenn er durch die Wohnung läuft. Kommt der Mensch zurück, wird er häufig mit voller Wucht angesprungen. Dies ist nicht etwa Freude, sondern viel eher eine Korrektur. Alleine gelassen bellen diese Hunde oft stundenlang, allerdings kann man sie häufig z.B. im Auto alleine lassen. Draußen sind diese Hunde meistens irgendwo, aber nicht in der Nähe des Halters. Sie sind oft mit allen anderen Dingen beschäftigt! Ein Hundesitter bringt in diesen Fällen häufig nichts!

RUDELPOSITIONEN ÜBERPRÜFEN
Bei Hunden mit Kontrollverlust ist ein wichtiger Trainingspunkt eine Strukturveränderung im Rudel. Nur wenn der Hund sich nicht mehr für den Menschen zuständig fühlt, wird er auch das Alleinbleiben erlernen. Abhilfe kann hier z.B. eine Veränderung der Liegeplätze schaffen. Wenn Ihr Hund strategisch wichtige Liegeplätze wie z.B. vor der Haustür, im Flurbereich oder hoch oben auf dem Sofa hat, brauchen Sie sich nicht zu wundern, dass er denkt, er sei für die Kontrollaufgaben zuständig

HUNDE MIT TRENNUNGSANGST
Hunde mit Trennungsangst müssen in ganz kleinen Schritten lernen, alleine zu bleiben. Dies kann unter Umständen bis zu einem Jahr dauern! Fangen Sie damit an, Ihrem Hund einen festen Liegeplatz zuzuweisen, an dem er sich sicher fühlt. Der erste Schritt ist, dass er Ihnen im Haus nicht auf Schritt und Tritt folgen darf. Er muss lernen, auch einmal alleine in einem Raum zu bleiben, zunächst einmal nur ein paar Sekunden, später dann immer länger Bauen Sie parallel dazu Schlüsselreize ab. Hunde sind sehr genaue Beobachter, sie wissen, dass Sie die Büroschuhe anziehen, den Schlüsselbund abnehmen und dann wieder das gefürchtete Alleine bleiben kommt. Gehen Sie einmal im Bademantel hinaus. Ziehen Sie die Büroschuhe an, nehmen Sie den Schlüssel in die Hand und setzen Sie sich dann auf das Sofa, um einen Kaffee zu trinken. Je weniger Ihr Hund die Dinge vorhersehen kann, desto weniger fängt er vorher an, in Panik zu verfallen.

Verbissener Streit verblüfft den Richter

Freitag, 14. November 2008

Darf eine Frau nach Beißerei weiter Hunde ausführen? Ein verbissener Streit zwischen Mitgliedern und dem Vorsitzenden des Neustadter Tierschutzvereins Werner Bösel, wurde gestern am Amtsgericht ausgetragen. Richter Jürgen Lingenfelder lag die Klage eines Mitgliedes gegen eine Entscheidung des Tierheimleiters vor. Wegen eines Beiß-Vorfalls während des Hundeausführens entzog Bösel einer Frau die Erlaubnis, weiter mit Tierheimhunden Gassi zu gehen. Ein Urteil wird für 27. November erwartet. Der Richter war verblüfft: „Solch ein Fall ist noch nicht auf meinem Tisch gelandet“ Er müsse zunächst untersuchen, ob überhaupt ein Anspruch auf das Gassi- Gehen vorliege, bemerkte Lingenfelder.

Die Rechtsvertreterin des Tierschutzvereins, Birgit Bollenbach, meinte, dass es keinen Anspruch darauf gebe. Die Entscheidung werde vom Tierheim im Einzelfall überprüft. Nicht jedes der 700 Mitglieder sei dazu geeignet.

Anwalt Clemens Pfister, der die Hundeführerin vertrat, sah in dem zu Grunde liegenden Beißunfall vom 9. September nur einen Vorwand: „Es ist notwendig, die Tiere auszuführen.“ Das engagierte Mitglied habe sich bisher sehr zeitintensiv um die Hunde gekümmert. Ein Fehlverhalten sei nicht nachzuweisen. „Es gab keine Ausweichmöglichkeit, als sich das Tier von dem absteigenden Radfahrer bedroht fühlte. Ich hielt den Hund ganz kurz, aber der Mann kam zu nahe“, sagte die Hundeführerin.

Vorgeworfen wird ihr von Bösel, dass sie den Vorfall nicht bei ihm gemeldet hat. Dem gegenüber stand ihre Aussage, dass die Tierpflegerinnen informiert gewesen seien und sie sich um die Versorgung des Radlers gekümmert habe. Um die Eignung der Gassi-Geherin zu dokumentieren, legte Pfister einen Ausweis des Tierschutzbunds vor, der nach einer Schulung im Tierheim und einer schriftlichen Prüfung erteilt worden sei.

Nachdem von den Tierheimvertretern zwei weitere Vorfalle, die bereits mehrere Jahre zurück lagen, vorgebracht wurden, war eine vom Richter angestrebte gütliche Einigung, zu der auch Anwalt Pfister bereit gewesen wäre, im Prinzip vom Tisch. Bösel und Bollenbach lehnten einen Vergleich ab. So müssen sich beide Seiten bis 27. November gedulden, welches Urteil gefällt wird.

“Die Hunde müssen geschützt werden. Es gab drei Vorfälle. Der gesunde Menschenverstand sagt, dass die Schilderung der Vorkommnisse der Hundeführerin so nicht stimmt“, sagte Anwältin Bollenbach nach der Verhandlung. Tierheimleiter Bösel meinte: „Wir können dem Mitglied keine Hunde mehr geben. Wenn ein beißender Hund beim Ordnungsamt gemeldet würde, dürfe er gar nicht mehr raus. Wir müssen auch die anderen Passanten schützen.

Anwalt Pfister dagegen bedauerte, dass es keine gütliche Regelung gegeben hat. Das Ehrenamtliche Engagement eines der aktivsten Mitglieder werde so verhindert.

Zweckgebundene Spende

Mittwoch, 12. November 2008

Zweckgebundene Spende: Darf sie anderweitig verwendet werden?

Frage: Wir haben im vergangenen Herbst eine Spende zur Anschaffung neuer Musikinstrumente erhalten. Nun hat die Mitgliederversammlung beschlossen, die Anschaffung doch nicht zu tätigen. Dürfen wir die Spende anderweitig verwenden?

Antwort: Steuerlich betrachtet bestehen keine Bedenken, solange die Spende im ideellen Bereich des Vereins verwendet wird. Das Finanzamt kann Ihnen also keinen Ärger machen.

Rechtlich sieht die Sache anders aus: Wenn ein Spender eine Spende zweckgebunden erteilt und Sie diese so auch annehmen, können Sie sie später nicht einfach anders verwenden. Der Spender hätte dann einen Rückforderungsanspruch - sofern er nicht vorher der anderweitigen Verwendung ausdrücklich zugestimmt hat.

Setzen Sie sich deshalb dringend mit dem Spender in Verbindung, bevor Sie das Geld für andere Zwecke antasten.

Achtung: Wenn Sie die Spende zurückzahlen, müssen Sie das zuständige Finanzamt informieren, wenn dem Spender bereits eine Spendenbescheinigung ausgestellt wurde. Sonst rutschen Sie in die Spendenhaftung, sprich: Das Finanzamt könnte die entgangenen Steuern auch beim Verein wieder einsammeln.

Tipp: Versuchen Sie, Spender, die Ihnen eine zweckgebundene Spende zukommen lassen möchten, von einer möglichst breiten „Streuung“ zu überzeugen.

Beispiel: statt einer Spende für neue Spielgeräte in der Kindergruppe eine Spende für die „Kinder- und Jugendarbeit des Vereins“.

Beim Thema Spenden, ist wirklich Schluss mit lustig. Mann muss das einmal so deutlich sagen – denn auch Anfragen können ein- über das andere Mal Schauern über den Rücken herunterjagen lassen. Da sollen auf Vereinsveranstaltungen den Auftretenden „Spenden“ statt Honorar gezahlt werden. Da erhalten Mitglieder, die am Vereinsheim herumwerkeln, Spendenbescheinigungen. Da werden überhöhte Quittungen ausgestellt – und, und, und. Man kann Ihnen nur sagen:

„Finger weg von alledem!“ Die Finanzämter prüfen ja nicht nur die Steuererklärungen und Steuerunterlagen des Vereins – Sie prüfen auch die Steuererklärungen, die Steuerzahler einreichen. Und wenn dann dort bemerkt wird, dass „faule“ Spendenbescheinigungen sich mit darunter befinden, wird sofort gehandelt. Hat der Steuerzahler das gleiche Finanzamt wie der Verein, bekommt man ziemlich schnell Besuch. Ist der Steuerzahler bei einem anderen Finanzamt registriert, schickt dieses auf jeden Fall eine so genannte Kontrollmitteilung an das Finanzamt am Vereinssitz. Und dann gehen die Schwierigkeiten los … bis hin zum Entzug der Gemeinnützigkeit. Und wenn sich dann herausstellt, dass Sie als Vorstand vorsätzlich gehandelt haben, kann sich der Verein auch noch bei Ihnen schadlos halten.

Halten Sie sich deshalb an den eisernen Grundsatz: Gerade beim Thema Spenden und Spendenbescheinigungen ist 100 Prozent Sorgfalt und Korrektheit absolute Pflicht. Auch – und vielleicht sogar ganz Besonders – in Ihrem Sinne!