Ausführverbot für Hunde geht weiter
Samstag, 29. November 2008Tierheim-Prozess: Richter lehnt eine Entscheidung im Eilverfahren ab – Klägerin reagiert enttäuscht
Es gibt keine Notwendigkeit, eine Entscheidung im Eilverfahren – per einstweilige Verfügung – zu treffen. Diese Auffassung hat am Donnerstag 27. Nov. 2008 Jürgen Lingenfelder am Amtsgericht Neustadt gegenüber einem klagenden Mitglied des Tierschutzvereins vertreten.
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Gegenstand der Verhandlung war der Entzug der Erlaubnis zum Hundeausführen, den Tierheimleiter Werner Bösel gegen eine Frau nach einem Beißvorfall am 9. September 2008 ausgesprochen hatte. Dem Richterspruch folgt nun eine schriftliche Begründung Lingenfelder sagte zu der „spektulären Entscheidung“ dass kein Anspruch auf ein Eilverfahren vorliege. Erst in einem Hauptverfahren ließen sich die verschiedenen Standpunkte abwägen.
Allerdings ließ er anklingen, dass sich für die rund 700 Mitglieder des Vereins kein Verfügungsanspruch ableiten lassen könne, Tiere auszuführen. Dies wäre rein Organisatorisch nicht nachvollziehbar. Die beschränkte Kapazität an Hunden ließe dies nicht zu. Außerdem müsse den Verantwortlichen des Vereins ein Ermessensspielraum eingeräumt werden, zumal auch weitere genannte Vorfälle in eine Entscheidung einfließen könnten.
Die Klägerin reagierte enttäuscht. Sie möchte die schriftliche Begründung abwarten, bevor sie sich weiter zum Verfahren äußert. Ob sie ein Hauptverfahren anstrebt, ließ sie offen. Wird sie keine weitere Klage einreichen, bleibt für sie das Ausführverbot bestehen.
Birgit Bollenbach Rechtsvertreterin des Tierschutzvereins sagte: „Mit diesem Ergebnis habe ich gerechnet, möchte aber zunächst die schriftliche Begründung und das weitere Vorgehen der Klägerin abwarten, bevor ich ausführlich dazu Stellung nehme.“
Wie bereits berichtet, wirft Bösel der Frau vor, einen Beißvorfall vom 9. September nicht gemeldet zu haben. Seine Mandantin habe sich nichts vorzuwerfen, meinte indes deren Anwalt am ersten Verhandlungstag (13. Nov. 08) „Es gab keine Ausweichmöglichkeit, als sich das Tier von dem absteigenden Radfahrer bedroht fühlte. Ich hielt den Hund ganz kurz, aber der Mann kam zu nah“, so die Hundeführerin damals. Sie gibt an, die Tierpflegerinnen von dem Vorfall informiert und sich auch um die Versorgung des Radfahrers gekümmert zu haben.
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