Auch ein Hund mit schlimmer Kindheit darf nicht beißen
Beißt ein Hund eine Nachbarin in den Unterarm, nachdem er über den Gartenzaun gesprungen und gezielt auf sie losgegangen ist, so ist das Tier als gefährlicher Hund einzustufen und muss die entsprechenden „Repressalien“ ertragen. Das gelte auch dann, so das Verwaltungsgericht Mainz, wenn das Tier als Welpe von einem Hund der Nachbarin gebissen worden ist und er durch die Hilferufe der Frau während der Attacke an die Vorkommnisse zu seiner Welpenzeit erinnert wurde, weil die Frau seinerzeit ähnlich geschrien hätte. Der Hund, im konkreten Fall war es ein Weimaraner, habe sich als bissig erwiesen, was auch durch die Erfahrungen im Welpenalter nicht zu rechtfertigen sei, so das Gericht. Deshalb gelte für ihn eine Maulkorb- und Anlein- sowie elektronische Chip-Pflicht. (AZ: 1 L 82.5/09)
