Auch wenn der Hund nur spielen will, das Ergebnis kann den Halter teuer zu stehen kommen
Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden durch Hund nicht ab
Die zerfetzte Briefträgerhose gut seit Generationen als Symbol für jene Schäden, die vierbeinige Hausgenossen anrichten können. Doch Hosen sind Kleinkram - fast immer ist der Schaden größer. In der private Haftpflichtversicherung sind nur Kleintiere wie Katze oder Kaninchen versichert. Für den Hund oder das private Reitpferd braucht der Tierhalter andere Policen.
Der Fall wurde vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm verhandelt: Ein nicht angeleinter Hund war auf eine Radfahrerin zugerannt. Die Frau stürzte und verletzte sich schwer. Das Interessante: Das Tier war die Radlerin nicht in aggressiver Manier angegangen. Frau und Hund kannten sich, der französische Hirtenhund war der Verunglückten in einer Art freudiger Begrüßung ins Vorderrad gesprungen, nachdem diese ihn angesprochen hatte.
Die vermuteten Beweggründe des Hundes waren für das Gericht jedoch unerheblich: Der Hundehalter musste für den durch den Sturz gebrochenen Brustwirbel und die damit zusammenhängenden Umstände haften — insgesamt kamen Kosten in Höhe von 4500 Euro auf ihn zu. Der Betrag beinhaltete sowohl Schmerzensgeld wie auch die Kosten für eine Haushaltshilfe, weil die Bewegungsfähigkeit der Radlerin nach dem Unfall vier Monate lang teils erheblich beeinträchtigt war.
Ausschlaggebend für das Urteil war, dass der Hundehalter nicht beweisen konnte, dass sein Tier an dem Sturz unbeteiligt war. Somit, so das OLG, sei im „unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang“ zwischen der Begegnung mit dem Hund und dem Sturz der „Beweis des ersten Anscheins für, die Verursachung des Sturzes durch den Hund“ gegeben. Das heißt: Das Ansprechen des Hundes sei nicht ausschlaggebend für den Unfall gewesen, so die Richter im Urteil mit Aktenzeichen 6 U 60/08.
