Jagdhund als gefährlicher Hund
Auch ein Jagdhund, hier ein deutscher Jagdterrier, kann nach einer Beißattacke gegen eine Katze als gefährlicher Hund nach dem Landeshundegesetz eingestuft werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Hund völlig ohne jeglichen Anlass den Angriff auf eine Katze startet und die Katze (hier: ein 21 Jahre alter, nahezu zahnloser Kater) tot beißt. Diese Einstufung als gefährlicher Hund hat dann zur Folge, dass der Hundehalter strenge Auflagen bei der Haltung seines Tieres zu erfüllen hat.
Verwaltungsgericht Mainz, Az.: 1 L 737/08.MZ.
