“Hilfe, uns sind die Kassenprüfer abhanden gekommen.
Was können wir tun?”
In der Tat:
Diese Situation ist gar nicht so selten. Denn meist vergeht zwischen der Wahl der oder des Kassenprüfers in der Mitgliederversammlung und der kommenden Prüfung ja fast ein Jahr. Und da kann eine Menge passieren.
Handele nach dem Grundsatz:
Eine Kassenprüfung ist besser als keine Kassenprüfung. Bitten Sie deshalb (sofern die Satzung nicht ausdrücklich dem entgegensteht, was aber wohl die ganz seltene Ausnahme sein wird) ein oder zwei Personen, die nicht dem Vorstand angehören, die Kassenprüfung zu übernehmen. Sollte sich niemand finden, fragen Sie einen Steuerberater.
Möglicherweise gibt es ja unter den Mitgliedern einen.
Die Praxis zeigt aber auch:
Es ist immer sinnvoll, nicht nur 1, sondern mindestens 2 Kassenprüfer zu wählen. Kommt Ihnen, wie z.B. vom Mittwoch, dann einer abhanden, ist zumindest noch einer “übrig”, der dann die Kassenprüfung vornehmen kann!
Der Kassenwart eigentlich der wichtigste Mann, dieser bestimmt über das Vereinsfundament, er trifft bzw. trägt Verwaltungs- und Basisentscheidungen mit; er ist Entscheidungsträger in allen Vereinspositionen. Bei den Wahlen wird meist einer spontan auserwählt und es bleibt unberücksichtigt, ob dieser auch über entsprechende PRAXIS -AKTIVNACHWEISE (gepr. Hundeführer) primär auch eine berufliche Qualifikation nachweisen kann, bzw. über solche verfügt.
Es sollte nicht so sein, dass halt einer gewählt wird. Dieser müsste aus der Sicht von den Förderer nicht nur stillschweigend Zahlen verwalten und diese öffentlich machen sondern vielmehr müsste er auch z. B. unter anderem den Mitgliedern (Verein) aufzuzeichnende Zukunftsvorschläge sowie z.B. mögliche Fördergelder an aktive VEREINSHUNDEFÜHRER-ZÜCHTER unterbreiten.