Archiv für die Kategorie ‘Organisation und Recht’

Jagdhund als gefährlicher Hund

Mittwoch, 03. Juni 2009

Auch ein Jagdhund, hier ein deutscher Jagdterrier, kann nach einer Beißattacke gegen eine Katze als gefährlicher Hund nach dem Landeshundegesetz eingestuft werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Hund völlig ohne jeglichen Anlass den Angriff auf eine Katze startet und die Katze (hier: ein 21 Jahre alter, nahezu zahnloser Kater) tot beißt. Diese Einstufung als gefährlicher Hund hat dann zur Folge, dass der Hundehalter strenge Auflagen bei der Haltung seines Tieres zu erfüllen hat.

Verwaltungsgericht Mainz, Az.: 1 L 737/08.MZ.

Spendenquellen, auf die Sie nicht verzichten sollten

Samstag, 25. Oktober 2008

Warum denn in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah?“ Diese Volksweisheit wird gerade beim Thema Spendensammeln immer wieder vergessen. Auf die folgenden drei Möglichkeiten sollten Sie keineswegs verzichten!

Beerdigungsunternehmen
Immer mehr vermögende Menschen haben keine Nachkommen und wollen, dass Ihr Geld im Todesfalle einem guten Zweck zugutekommt. Viele Beerdigungsunternehmer vermitteln an gemeinnützige Organisationen. Der Großteil dieser Spenden bewegt sich im Bereich zwischen 2.000 und 10.000 Euro.

Bußgeldzuweisungen
Sprechen Sie das Amtsgericht in Ihrem Einzugsgebiet an und lassen Sie sich in die Liste der Vereine aufnehmen, die von verhängten Bußgeldern profitieren. Viele Vereine nehmen dadurch jährlich mehr als 500 Euro an zusätzlichen Geldern ein. Bewerben Sie sich!

Hundesportverein
Sie in einem Verein, der die Interessen und Begabungen von Hundler’n (Kindern) fördert? Dann melden Sie sich doch bei den Kirchen in der Region. Immer mehr Eltern haben sich in letzter Zeit dafür entschieden, auf Geschenke zu verzichten und dafür um Spenden für Vereine zu bitten.

Kassenwart im Verein

Freitag, 17. Oktober 2008

“Hilfe, uns sind die Kassenprüfer abhanden gekommen. Was können wir tun?”

In der Tat: Diese Situation ist gar nicht so selten. Denn meist vergeht zwischen der Wahl der oder des Kassenprüfers in der Mitgliederversammlung und der kommenden Prüfung ja fast ein Jahr. Und da kann eine Menge passieren.

Handele nach dem Grundsatz:

Eine Kassenprüfung ist besser als keine Kassenprüfung. Bitten Sie deshalb (sofern die Satzung nicht ausdrücklich dem entgegensteht, was aber wohl die ganz seltene Ausnahme sein wird) ein oder zwei Personen, die nicht dem Vorstand angehören, die Kassenprüfung zu übernehmen. Sollte sich niemand finden, fragen Sie einen Steuerberater. Möglicherweise gibt es ja unter den Mitgliedern einen.

Die Praxis zeigt aber auch:

Es ist immer sinnvoll, nicht nur 1, sondern mindestens 2 Kassenprüfer zu wählen. Kommt Ihnen, wie z.B. vom Mittwoch, dann einer abhanden, ist zumindest noch einer “übrig”, der dann die Kassenprüfung vornehmen kann!

Der Kassenwart eigentlich der wichtigste Mann, dieser bestimmt über das Vereinsfundament, er trifft bzw. trägt Verwaltungs- und Basisentscheidungen mit; er ist Entscheidungsträger in allen Vereinspositionen. Bei den Wahlen wird meist einer spontan auserwählt und es bleibt unberücksichtigt, ob dieser auch über entsprechende PRAXIS -AKTIVNACHWEISE (gepr. Hundeführer) primär auch eine berufliche Qualifikation nachweisen kann, bzw. über solche verfügt.

Es sollte nicht so sein, dass halt einer gewählt wird. Dieser müsste aus der Sicht von den Förderer nicht nur stillschweigend Zahlen verwalten und diese öffentlich machen sondern vielmehr müsste er auch z. B. unter anderem den Mitgliedern (Verein) aufzuzeichnende Zukunftsvorschläge sowie z.B. mögliche Fördergelder an aktive VEREINSHUNDEFÜHRER-ZÜCHTER unterbreiten.

Übertragung des Stimmrechts

Donnerstag, 09. Oktober 2008

Die Ausübung des Stimmrechts ist ein höchstpersönliches Recht eines jeden Mitglieds.

Folge: Es ist mit der Person des Mitglieds verbunden, und zwar untrennbar. Das bedeutet aber nicht, dass ein Mitglied sein Stimmrecht auch persönlich ausüben muss.

Ganz im Gegenteil: Es kann Dritten eine Stimmvollmacht erteilen. Voraussetzung ist allerdings, dass dies in der Satzung ausdrücklich vorgesehen ist. Eine entsprechende Regelung in einer Vereinsordnung reicht nicht. Auch der Beschluss der Mitgliederversammlung, Stimmvollmachten zuzulassen, genügt nicht. Es ist durchaus üblich, die Modalitäten einer Stimmvollmacht detailliert zu bestimmen. Dazu gehört dann auch eine Regelung darüber, welchen Personen eine Stimmvollmacht erteilt werden darf.

Beispiel: Die Satzung kann anordnen, dass nur andere Mitglieder als Bevollmächtigte auftreten dürfen und im Übrigen volljährig sein müssen. Ebenso kann geregelt werden, dass sonstigen Dritten, die nicht Mitglied des Vereins sind, eine Stimmvollmacht nicht erteilt werden darf.

Darüber hinaus kann die Stimmvollmacht auch gegenständlich beschränkt werden.

Beispiel: Die Stimmvollmacht wird auf bestimmte Mitgliederversammlungen oder Tagesordnungspunkte beschränkt. Auch das ist möglich: In der Vollmacht gibt das Mitglied vor, wie der Bevollmächtigte abzustimmen hat.

Image und Ziele
Um das Image eines Vereins dauerhaft positiv zu stabilisieren, ist es nötig, sich als Verein Zukunftsziele auch für „Altmitglieder-Förderer“ einzusetzen und diese nach außen zu kommunizieren. Erst die Bekanntmachungen von wegweisenden Zielen machen einen Verein für potenzielle Mitglieder, Kooperationspartner und Sponsoren attraktiv und wettbewerbsfähig.

„Wer aufhört, besser zu werden, hört auch auf, gut zu sein“