Archiv für die Kategorie ‘Zum Nachdenken’

Gute Spürnasen retten Leben

Sonntag, 08. November 2009

Flächensuchhunde, Fährtensuchhunde, Lawinensuchhunde, Wasserrettungshunde, Bergrettungshunde - alle haben etwas gemeinsam: Sie arbeiten mit ihrer Nase. Eine bestimmte Ausbildungsart der “NASE” ist das Mantrailing. Hier lernt der Hund einen ganz bestimmten Geruch aus vielen anderen Gerüchen rauszufiltern. Der Mantrailer eignet sich daher gut für die Suche nach vermissten Menschen. Diese Ausbildung ist zeitlich aufwendiger als die zur Flächensuche. Bei einzelnen Rettungshundestaffeln gehört das Mantrailing bereits zur Ausbildungspalette. Das diese sinnvolle Arbeit mit den Tieren natürlich auch der Rettungsgedanke motiviert sollte gerade Junghundbesitzer motivieren, um eine artgerechte Beschäftigung zu bieten -manch einer mit überraschende Ergebnisse…

Haben wir eine Hundefreundliche Gesellschaft für Verein‘s Sporthunde???

SV/LG/10 Rheinland Pfalz OG Prüfung
Kaiserslautern 27. September 2009

Verbissener Streit verblüfft den Richter

Freitag, 14. November 2008

Darf eine Frau nach Beißerei weiter Hunde ausführen? Ein verbissener Streit zwischen Mitgliedern und dem Vorsitzenden des Neustadter Tierschutzvereins Werner Bösel, wurde gestern am Amtsgericht ausgetragen. Richter Jürgen Lingenfelder lag die Klage eines Mitgliedes gegen eine Entscheidung des Tierheimleiters vor. Wegen eines Beiß-Vorfalls während des Hundeausführens entzog Bösel einer Frau die Erlaubnis, weiter mit Tierheimhunden Gassi zu gehen. Ein Urteil wird für 27. November erwartet. Der Richter war verblüfft: „Solch ein Fall ist noch nicht auf meinem Tisch gelandet“ Er müsse zunächst untersuchen, ob überhaupt ein Anspruch auf das Gassi- Gehen vorliege, bemerkte Lingenfelder.

Die Rechtsvertreterin des Tierschutzvereins, Birgit Bollenbach, meinte, dass es keinen Anspruch darauf gebe. Die Entscheidung werde vom Tierheim im Einzelfall überprüft. Nicht jedes der 700 Mitglieder sei dazu geeignet.

Anwalt Clemens Pfister, der die Hundeführerin vertrat, sah in dem zu Grunde liegenden Beißunfall vom 9. September nur einen Vorwand: „Es ist notwendig, die Tiere auszuführen.“ Das engagierte Mitglied habe sich bisher sehr zeitintensiv um die Hunde gekümmert. Ein Fehlverhalten sei nicht nachzuweisen. „Es gab keine Ausweichmöglichkeit, als sich das Tier von dem absteigenden Radfahrer bedroht fühlte. Ich hielt den Hund ganz kurz, aber der Mann kam zu nahe“, sagte die Hundeführerin.

Vorgeworfen wird ihr von Bösel, dass sie den Vorfall nicht bei ihm gemeldet hat. Dem gegenüber stand ihre Aussage, dass die Tierpflegerinnen informiert gewesen seien und sie sich um die Versorgung des Radlers gekümmert habe. Um die Eignung der Gassi-Geherin zu dokumentieren, legte Pfister einen Ausweis des Tierschutzbunds vor, der nach einer Schulung im Tierheim und einer schriftlichen Prüfung erteilt worden sei.

Nachdem von den Tierheimvertretern zwei weitere Vorfalle, die bereits mehrere Jahre zurück lagen, vorgebracht wurden, war eine vom Richter angestrebte gütliche Einigung, zu der auch Anwalt Pfister bereit gewesen wäre, im Prinzip vom Tisch. Bösel und Bollenbach lehnten einen Vergleich ab. So müssen sich beide Seiten bis 27. November gedulden, welches Urteil gefällt wird.

“Die Hunde müssen geschützt werden. Es gab drei Vorfälle. Der gesunde Menschenverstand sagt, dass die Schilderung der Vorkommnisse der Hundeführerin so nicht stimmt“, sagte Anwältin Bollenbach nach der Verhandlung. Tierheimleiter Bösel meinte: „Wir können dem Mitglied keine Hunde mehr geben. Wenn ein beißender Hund beim Ordnungsamt gemeldet würde, dürfe er gar nicht mehr raus. Wir müssen auch die anderen Passanten schützen.

Anwalt Pfister dagegen bedauerte, dass es keine gütliche Regelung gegeben hat. Das Ehrenamtliche Engagement eines der aktivsten Mitglieder werde so verhindert.

Gedanken zu einer Jahreshauptversammlung

Dienstag, 07. Oktober 2008

Die Jahresversammlungen sollen im Monat Januar abgehalten werden. Meist steht man noch mehr oder weniger unter dem Eindruck des Weihnachtsfestes - dem Fest des Friedens.

Auch im Vereinleben sollte man danach handeln - man sollte den kleinen und großen Ärger, den der Vereinsalltag brachte, begraben. Oft genügt schon ein Händedruck, um aus Gegner “Freunde“ werden zu lassen.

M I T E I N A N D E R
STATT   N E B E N N H E R

Ist es nicht ein Geschenk einen Freund zu haben - gerade im Verein? Von diesen Gedanken zum Fest des Friedens und von den guten Wünschen für das Neue Jahr, sollte man sich bei der Generalversammlung des Vereins leiten lassen.

Die Generalversammlung ist nicht der Ort persönlichen Hader auszutragen oder persönliche Meinungen anderen aufzuzwingen.

Hier geht es um den Verein in seiner Gesamtheit und nicht um einzelne Personen. Hier geht es um Vorteile zu nutzen und Schaden von der Gemeinschaft abzuwehren. Die Aussprache kann hart sein, jedoch fair, wie dies unter Freunden üblich ist.

Der Vorstand gibt Bericht über das abgelaufene Vereinsjahr, sachlich und umfassend. Anschließend legt er seine Pläne und Vorhaben für das kommende Jahr zur Genehmigung durch die Mitglieder vor.

Sollten Veränderungen innerhalb der Vorstandschaft notwendig geworden sein und in der Tagesordnung bekannt, so sind Ergänzungswahlen durchzuführen oder kommissarische Beauftragungen zu bestätigen.

Anträge und Wünsche zu der Tagesordnung sind zu behandeln, Jedoch - sollte durch die fortgeschrittene, späte Stunde eine klare und sachliche Aussprache nicht mehr gewährleistet sein, so sind diese Punkte zu vertagen.

Bei Neuwahl des Gesamtvorstandes sollten die Mitglieder folgendes beachten:

1 Eine gut eingespielte Vorstandschaft sollte man nicht auseinander reißen. Eine Wachablösung ist immer ein schlechtes Zeichen für einen Verein.

  1. Der 1. Vorsitzende, der Zuchtwart und der Übungswart kann nicht auf dem Papier gemacht werden, diese müssen in ihre Aufgaben hineinwachsen, Dazu gehört jahrelange Erfahrung, Können und Wissen, aber auch charakterliche Fähigkeiten.

  2. Die Aufgaben des Vorstandes sind in der Vereins-Satzung klar festgelegt, sie besagen kurz:

Der Vorsitzende vertritt die Ortsgruppe nach Außen und Innen und ist für diese verantwortlich.

Der Zuchtwart: Überwachung der Zucht, Aufzucht und Haltung des Rassehundes, Beratung und Schulung der Mitglieder. Sorge für Lauterkeit in der Zucht,

Der Übungswart: Ausbildung der Hundeführer und Überwachung der Ausbildung der Hunde in der Ortsgruppe, Beratung und Schulung der Mitglieder. Sorge für die Lauterkeit in der Ausbildung.

Der Helfer im Schutzdienst unterstützt den Übungswart in seiner Tätigkeit und ist, soweit kein Vertreter benannt wurde, dessen Stellvertreter. Auf dem Übungsgelände hat der Übungswart das Hausrecht.

Dem Schriftwart obliegt der gesamte Schriftwechsel

Der Kassenwart verwaltet das Vereinsvermögen und führt Buch über die Einnahmen und Ausgaben.

Durch die Wahl in den Vorstand wurde dem Mitglied das Vertrauen ausgesprochen und durch die Annahme des Amtes legt er gleichsam den Mitgliedern und dem Verein gegenüber einen Treueid ab:

“ Nach besten Wissen und Gewissen und mit seiner ganzen Kraft das Amt auszuüben ! “

Wer seinen Verpflichtungen den Mitgliedern gegenüber nicht nachkommt, oder sein Amt vorzeitig abgibt ( nicht aus gesundheitlichen Gründen )‚ hat deren Vertrauen missbraucht.

Bei allem sollte man nicht vergessen: auch Amtsträger haben eine Familie, einen Beruf und Tiere, die alle ihr Recht verlangen. Was diese Vereins-Freunde tun, machen sie zusätzlich in ihrer Freizeit.

Die Arbeit in einem Verein kann von einem Einzelnen allein nicht geschaffen werden. Der Vorstand braucht die tätige Mitarbeit aller, aber auch die Erfahrungen der älteren Generation und den Idealismus der Jugend.