Die Jahresversammlungen sollen im Monat Januar abgehalten werden. Meist steht man noch mehr oder weniger unter dem Eindruck des Weihnachtsfestes - dem Fest des Friedens.
Auch im Vereinleben sollte man danach handeln - man sollte den kleinen und großen Ärger, den der Vereinsalltag brachte, begraben. Oft genügt schon ein Händedruck, um aus Gegner “Freunde“ werden zu lassen.
M I T E I N A N D E R
STATT N E B E N N H E R
Ist es nicht ein Geschenk einen Freund zu haben - gerade im Verein? Von diesen Gedanken zum Fest des Friedens und von den guten Wünschen für das Neue Jahr, sollte man sich bei der Generalversammlung des Vereins leiten lassen.
Die Generalversammlung ist nicht der Ort persönlichen Hader auszutragen oder persönliche Meinungen anderen aufzuzwingen.
Hier geht es um den Verein in seiner Gesamtheit und nicht um einzelne Personen. Hier geht es um Vorteile zu nutzen und Schaden von der Gemeinschaft abzuwehren. Die Aussprache kann hart sein, jedoch fair, wie dies unter Freunden üblich ist.
Der Vorstand gibt Bericht über das abgelaufene Vereinsjahr, sachlich und umfassend. Anschließend legt er seine Pläne und Vorhaben für das kommende Jahr zur Genehmigung durch die Mitglieder vor.
Sollten Veränderungen innerhalb der Vorstandschaft notwendig geworden sein und in der Tagesordnung bekannt, so sind Ergänzungswahlen durchzuführen oder kommissarische Beauftragungen zu bestätigen.
Anträge und Wünsche zu der Tagesordnung sind zu behandeln, Jedoch - sollte durch die fortgeschrittene, späte Stunde eine klare und sachliche Aussprache nicht mehr gewährleistet sein, so sind diese Punkte zu vertagen.
Bei Neuwahl des Gesamtvorstandes sollten die Mitglieder folgendes beachten:
1 Eine gut eingespielte Vorstandschaft sollte man nicht auseinander reißen. Eine Wachablösung ist immer ein schlechtes Zeichen für einen Verein.
Der 1. Vorsitzende, der Zuchtwart und der Übungswart kann nicht auf dem Papier gemacht werden, diese müssen in ihre Aufgaben hineinwachsen, Dazu gehört jahrelange Erfahrung, Können und Wissen, aber auch charakterliche Fähigkeiten.
Die Aufgaben des Vorstandes sind in der Vereins-Satzung klar festgelegt, sie besagen kurz:
Der Vorsitzende
vertritt die Ortsgruppe nach Außen und Innen und ist für diese verantwortlich.
Der Zuchtwart:
Überwachung der Zucht, Aufzucht und Haltung des Rassehundes, Beratung und Schulung der Mitglieder. Sorge für Lauterkeit in der Zucht,
Der Übungswart:
Ausbildung der Hundeführer und Überwachung der Ausbildung der Hunde in der Ortsgruppe, Beratung und Schulung der Mitglieder. Sorge für die Lauterkeit in der Ausbildung.
Der Helfer im Schutzdienst unterstützt den Übungswart in seiner Tätigkeit und ist, soweit kein Vertreter benannt wurde, dessen Stellvertreter. Auf dem Übungsgelände hat der Übungswart das Hausrecht.
Dem Schriftwart obliegt der gesamte Schriftwechsel
Der Kassenwart
verwaltet das Vereinsvermögen und führt Buch über die Einnahmen und Ausgaben.
Durch die Wahl in den Vorstand wurde dem Mitglied das Vertrauen ausgesprochen und durch die Annahme des Amtes legt er gleichsam den Mitgliedern und dem Verein gegenüber einen Treueid ab:
“ Nach besten Wissen und Gewissen und mit seiner ganzen Kraft das Amt auszuüben ! “
Wer seinen Verpflichtungen den Mitgliedern gegenüber nicht nachkommt, oder sein Amt vorzeitig abgibt ( nicht aus gesundheitlichen Gründen )‚ hat deren Vertrauen missbraucht.
Bei allem sollte man nicht vergessen:
auch Amtsträger haben eine Familie, einen Beruf und Tiere, die alle ihr Recht verlangen. Was diese Vereins-Freunde tun, machen sie zusätzlich in ihrer Freizeit.
Die Arbeit in einem Verein kann von einem Einzelnen allein nicht geschaffen werden. Der Vorstand braucht die tätige Mitarbeit aller, aber auch die Erfahrungen der älteren Generation und den Idealismus
der Jugend.