Wie kannst Du Dich auf die Praktische Prüfung vorbereiten?

Die Praktische Sachkundeprüfung sollte innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung ablegt werden. Vorbereitende Kurse sind nicht verpflichtend, aber sicherlich empfehlenswert.

Mit unserer Hundeschule bieten wir vorbereitende Kurse bereits für das Welpenalter an. Im Junghundetraining werden viele Übungen noch einmal wiederholt, intensiviert und verfeinert. Auch für erwachsene Hunden bieten wir ein Training an.

Dabei trainieren wir auf unserem großen Gelände in Benthe oder auch an vielen öffentlichen Orten. In Einzelfällen ist darüberhinaus sinnvoll im Rahmen eines Individualtrainings im Vorfeld ohne Prüfungsdruck alle wesentlichen Fragen und den Ablauf der Prüfung zu besprechen.
Wichtiger Hinweis für jeden Hundehalter/in in Niedersachsen: Gem. § 6 des Hundegesetzes muss vor der Vollendung des siebten Lebensmonats des Hundes Halterdaten und Angaben zum Hund dem Zentralen Register gemeldet werden.
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Wir machen etwa alle 3 Wochen Prüfungstermine! Bei Interesse melde Dich bitte hier rechtzeitig an!

Du hast noch weitere Fragen?

Muss ich eine Sachkundeprüfung ablegen, wenn ich bereits mehrere Jahre einen Hund gehalten habe?
Die erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen und ohne Beanstandung einen Hund gehalten hat. Wer nach dem 1. Juli 2011 die Hundehaltung aufgenommen hat, gilt nur als sachkundig, wenn er bereits in den letzten zehn Jahren zuvor über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat.
Wie kann ich meine Sachkunde nachweisen?
Der Sachkundenachweis muss nicht von der Halterin/ dem Halter beim Führen des Hundes mitgeführt werden. Ab dem 1. Juli 2013 werden den anerkannten Prüfern Muster für eine Bescheinigung der Hundehaltersachkunde zur Verfügung gestellt. Personen, die keinen Sachkundenachweis benötigen müssen ihre Sachkunde durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z.B. Steuerbescheinigung, Tierärzteausweis etc.) nachweisen können. Für Hundehalterinnen und -halter, die vor dem 1. Juli 2013 einen Sachkundenachweis erbringen wollen/müssen gilt: Eine Urkunde/Bescheinigung über eine Sachkundeprüfung, die bei einem derzeit in Niedersachsen anerkannten Prüfer erfolgreich abgelegt wurde, gilt ebenfalls als Nachweis.
Wer darf Sachkundeprüfungen abnehmen?
Sachkundeprüfungen dürfen nur von anerkannten Prüferinnen und Prüfern abgenommen werden. Von der zuständigen Behörde anerkannte Prüfer/-innen werden dem Fachministerium gemeldet und dort gelistet. Ab Juli 2013 wird vom Fachministerium – unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben – eine fortlaufend geführte Liste der anerkannten Prüfer geführt. Auskunft über die erfolgte Anerkennung kann derzeit z.B. ihre Hundeschule oder die zuständige Behörde (Veterinäramt oder Ordnungsamt des Landkreises/der kreisfreien Stadt) geben.
Sind neben dem Niedersächsischen Sachkundenachweis weitere Prüfungen anerkannt?
Zum aktuellen Zeitpunkt sind ausschließlich Prüfer/-innen (Personen) anerkannt, keine Prüfungen per se. Da diese Prüfer/-innen als qualifiziert nach dem NHundG gelten, kann davon ausgegangen werden, dass die vor dem 1. Juli 2013 bestandene Prüfung, die von einem anerkannten Prüfer abgenommen wurde, als Nachweis der Sachkunde ausreichend ist. Sofern der Prüfer qualifiziert und von der zuständigen Behörde anerkannt ist, entsprechen auch seine momentan und in der Vergangenheit abgenommenen Prüfungen den Anforderungen des niedersächsischen Sachkundenachweises nach NHundG.
Wie erhalte ich die Befreiung vom Leinenzwang in der Stadt Hannover?
Nach Bestehen der Sachkundeprüfung in erweiterter Form mit Freilauf können Sie für sich und Ihren Hund eine "Ausnahmegenehmigung vom Leinenzwang in Park- und Grünanlagen sowie Wäldern im Stadtgebiet Hannover" beantragen.

• Anerkannt werden derzeit folgende Prüfungen:
• Begleithundeprüfung
• Hundeführerschein des VDH
• Hundeführerschein des BHV
• D.O.Q.-Test 2.0
• Niedersächsische Sachkundeprüfung

In Einzelfällen können auch weitere Prüfungen anerkannt werden, wenn sie als vergleichbar gelten. Im Zweifel sollten Sie beim zuständigen Veterinäramt nachfragen. Der Antrag wird beim Veterinäramt gestellt. Einen Antragsvordruck stellt das Veterinäramt hier zur Verfügung.

Dem Antrag muss der Nachweis der bestandenen Prüfung beigefügt werden. Der Prüfer vermerkt zudem auf der Prüfungsbescheinigung, dass der Prüfungsteil im ablenkungsarmen Bereich erfolgreich ohne Leine abgelegt wurde. Ferner wird zum Nachweis Ihrer Zuverlässigkeit ein Führungszeugnis der Belegart O benötigt, welches beim Bürgeramt angefordert werden muss. Nachdem die Ausnahmegenehmigung beantragt ist, fordert das Veterinäramt zudem die Niederschrift über die praktische Prüfung (Prüfungsprotokoll) an. Hierzu müssen Sie sich in der Regel an den Prüfer wenden, der das Prüfungsprotokoll dann an das Veterinäramt weiterleitet.

Mit der Ausnahmegenehmigung ist der Hund in Ihrer Begleitung vom Leinenzwang in öffentlichen Anlagen, in Waldschongebieten, sowie in der Eilenriede zwischen Fritz-Behrens-Allee, Bernadotteallee und Hohenzollernstrasse befreit. Die Befreiung vom Leinenzwang gilt nur für das geprüfte Hund-Halter-Team, d.h. wenn Sie die Prüfung mit Ihrem Hund abgelegt haben, können auch nur Sie den Antrag stellen und es dürfen nur Sie Ihren Hund an den entsprechenden Stellen frei laufen lassen. Die Ausnahmegenehmigung ist dabei stets mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Der Leinenzwang im Stadtbezirk Mitte (Stadtteile Mitte, Oststadt, Zoo und Calenberger Neustadt), sowie in Fußgängerzonen, Einkaufszentren und im 50m-Radius um Kindergärten und Schulen gilt für alle Hunde unabhängig einer Ausnahmegenehmigung. Ebenso gilt der Leinenzwang während der Brut- und Setzzeit in Wald und freier Landschaft für alle Hunde. Als freie Landschaft zählt in Hannover derzeit lediglich die Alte Bult.
Wo finde ich weitere Informationen zur Sachkundeprüfung?
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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    Büro:
    Große Bergstraße 54 | 30989 Gehrden

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